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E-CHECK

E-CHECK für Mieter + Vermieter

Für Vermieter gibt es keine Pflicht zu regelmäßigen E-CHECK-Untersuchungen. Dies gilt allerdings nur, solange keine ungewöhnlichen oder wiederholte Störungen auftreten. Außerdem hat der Vermieter die Pflicht, das Mietobjekt in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten (laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2008, Az.: VIII ZR 321/07).

Trotzdem empfehlen wir Ihnen, als Mieter oder Vermieter, den E-CHECK regelmäßig durchführen zu lassen. Wie Sie im Fallbeispiel gesehen haben: Schutz-Einrichtungen können ausfallen, ohne dass Sie dies bemerken.

In Anlehnung an E-CHECK-Vorschriften für Gewerbebetriebe raten wir Ihnen zu folgenden Prüfabständen:
 

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Geräte
(z. B. E-Herd)

Alle 4 Jahre

Ortsveränderliche elektrische Geräte
(z. B. Wasserkocher) sowie Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen

Mindestens
alle 2 Jahre