![]() |
|
![]() |
![]() |
Startseite
Leistungen
E-CHECK
- Prüfung Ihrer Sicherheit
- Ihre Schutz-Einrichtungen
- Fallbeispiel: Schutz beim Bügeln
- Was wird im Einzelnen geprüft?
- E-CHECK für Mieter + Vermieter
- E-CHECK im Gewerbebetrieb
- Unser E-CHECK-Angebot
Impressum
Datenschutz
E-CHECK
E-CHECK im Gewerbebetrieb
Nach der Unfallverhütungs-Vorschrift BGV A3 ist jeder Unternehmer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die im Betrieb vorhandenen elektrischen Anlagen und Geräte zu prüfen.
In folgender Tabelle ist ein Teil der Regelungen bezüglich der Prüffristen von Wiederholungsprüfungen angegeben (nach §5 der BGV A3):
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Geräte |
Alle 4 Jahre |
Ortsveränderliche elektrische Geräte |
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten:
In Büros:
|
Anmerkung: |
Neben der BGV A3 ist auch die Betriebssicherheits- |